Das Datenschutzgesetz bestimmt in Artikel 8, dass jede Person von Inhabern einer Datensammlung Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten und bearbeiteten Daten verlangen kann. Diese Auskunftsbegehren müssen schriftlich eingereicht werden. Beachten Sie, dass Auskünfte nur an Kontoinhaber/innen erteilt werden. Sie sind berechtigt kostenlos Auskunft über die bei MF gespeicherten Daten zu erhalten und diese Daten ggf. zu berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Bitte beachten sie, dass Löschaufträge nur von Kontoinhaber/Innen erteilt werden können.
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